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CRR III und Immobiliengeschäft: Die Neugeschäftsbremse lösen

NEWS 01/2026

CRR III sorgt im Immobiliengeschäft für Bewegung, vor allem bei ADC- und IPRE-Engagements. Doch als Neugeschäftsbremse muss sie nicht wirken: Institute, die präzise klassifizieren, prüfen und dokumentieren, die zentralen Kreditparameter aktiv steuern und die RWA verursachungsgerecht bepreisen, können die Kapitalbindung begrenzen und gleichzeitig Wachstumsspielräume erhalten.
08.04.26
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Aufsichtsrecht
CRR III und Immobiliengeschäft: Die Neugeschäftsbremse lösen

CRR III sorgt im Immobiliengeschäft für Bewegung, vor allem bei ADC- und IPRE1-Engagements. Bereits jetzt zeigen Einzelfälle spürbare Quoteneffekte. So meldete ein großes genossenschaftliches Institut Anfang Februar einen Rückgang der Gesamtkapitalquote um 90 Basispunkte, unter anderem infolge der neuen ADC/IPRE-Klassifikationslogik mit hohen Startrisikogewichten. Insofern greift die CRR III also in der Praxis der Immobilienfinanzierung.

Als Neugeschäftsbremse muss sie aber nicht wirken: Institute, die präzise klassifizieren, prüfen und dokumentieren, die zentralen Kreditparameter aktiv steuern und die RWA (risikogewichtete Aktiva) verursachungsgerecht bepreisen, können die Kapitalbindung deutlich begrenzen und gleichzeitig Wachstumsspielräume erhalten.

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