Fachartikel

Vorfälligkeitsentschädigung: Liquiditätskosten gleich Adressrisikokosten?<sup>1</sup>

NEWS 01/2026

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Schadenersatz den ein Kreditnehmer an die Bank, zahlen muss, wenn er einen Kredit vorzeitig tilgt. In der Diskussion um die richtige Vorgehensweise besteht nach wie vor keine Einigkeit zwischen Verbraucherschützern und Bankenvertretern. Strittig ist beispielsweise die Erstattung von Adressrisikokosten. Seit der BGH-Rechtsprechung vom 07.12.2000 (XI ZR 27/00) ist klar, dass diese als Prozentsatz des Darlehens anzugeben sind.
08.04.26
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Vorfälligkeitsentschädigung: Liquiditätskosten gleich Adressrisikokosten?<sup>1</sup>

Vorfälligkeitsentschädigung in der Diskussion

In der Diskussion um die richtige Vorgehensweise bei der Kostenerstattung besteht nach wie vor keine Einigkeit zwischen Verbraucherschützern und Bankenvertretern. Einer der strittigen Punkte besteht bei der Erstattung von Adressrisikokosten (kurz Risikokosten). Seit der BGH-Rechtsprechung vom 07.12.2000 (XI ZR 27/00) ist klar, dass diese als Prozentsatz des Darlehens anzugeben sind.

Die Höhe des Prozentsatzes kann unterschiedlich ermittelt werden.

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