Fachartikel
Vorfälligkeitsentschädigung – ein Dauerbrenner
Pricing
Fachartikel

In der Diskussion um die richtige Vorgehensweise bei der Kostenerstattung besteht nach wie vor keine Einigkeit zwischen Verbraucherschützern und Bankenvertretern. Einer der strittigen Punkte besteht bei der Erstattung von Adressrisikokosten (kurz Risikokosten). Seit der BGH-Rechtsprechung vom 07.12.2000 (XI ZR 27/00) ist klar, dass diese als Prozentsatz des Darlehens anzugeben sind.
Die Höhe des Prozentsatzes kann unterschiedlich ermittelt werden.
Sie haben bereits ein Konto? Dann loggen Sie sich einfach ein. Sie sind neu auf Banking.Vision? Registrieren Sie sich und nutzen Sie kostenfrei alle Inhalte.