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ESG-Risikomanagement: Compliance überwacht und Revision prüft!
Aufsichtsrecht, Nachhaltigkeit, Risikomanagement
Fachartikel

Hintergrund CSRD-Umsetzung
Deutschland ist mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – (EU) 2022/2464 – bereits seit dem 07. 07. 2024 in Verzug. Am 10.07.2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in deutsches Recht1 vorgelegt, dem am 03.09.2025 der Regierungsentwurf2 folgte.
Die mit der CSRD EU-weit eingeführte Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen soll insbesondere Investoren und Verbraucher in die Lage versetzen, den Nachhaltigkeitsbeitrag von Unternehmen zu bewerten und daraufhin bessere Investitions- und Konsumentscheidungen zu treffen. Die 2022 verabschiedete CSRD3 ist Bestandteil des „European Green Deal“ und damit auch der Strategie der EU-Kommission zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft.
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