Was ist ein fairer Kredit?
Im Interview mit Prof. Dr. Konrad Wimmer, Leiter Strategische Themenentwicklung, und Andreas von Heymann, Geschäftsbereichsleitung MARZIPAN (beide msg for banking), sprachen wir darüber, warum ein günstiger Kredit nicht immer ein fairer Kredit ist, was sich bei den Banken ändern muss, damit ein Kredit für Kunden wirklich fair ist, welchen Beitrag eine Kalkulationssoftware dabei leisten kann und über vieles mehr.

Herr Prof. Dr. Wimmer, Sie sind finanzmathematischer Sachverständiger und Gutachter und haben sich mit dem Thema fairer Kredit beschäftigt. Bitte erklären Sie uns kurz, was für Sie ein „fairer Kredit“ ist. Und ob fair überhaupt möglich ist?
Prof. Dr. Konrad Wimmer: Fair lässt sich natürlich schwer definieren. Deshalb habe ich in meinem NEWS-Artikel „Der faire Kredit: Im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen?“1 ein paar Beispiele genannt, natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Manche basieren auf gesetzlichen Regelungen, andere gehen weit darüber hinaus. Nehmen wir beispielsweise das Thema szenarioabhängige Kreditraten bei Prolongationen. Der Kreditkunde sollte bei Vertragsschluss wissen, worauf er sich einlässt, wenn es zur Prolongation kommt. Das heißt, wie sich die Kreditraten ändern, wenn die Zinsen steigen. Genau das erleben wir ja gerade. Und es gibt auch schon erste Schwierigkeiten bis hin zu Kreditausfällen, die daraus resultieren.

Prof. Dr. Konrad Wimmer
Ähnlich wichtig wäre die Sensitivitätsanalyse. Das heißt, dem Kunden bei Abschluss des Kredits klarzumachen, ab welcher Marktzinsänderung die Kapitaldienstfähigkeit für ihn kritisch wird. Diese Informationen kommen zu spät, wenn er den Kredit bereits abgeschlossen hat. Ähnlich sehe ich das auch bei der Vorfälligkeitsentschädigung (VE).
Hier wäre es günstig, wenn der Kunde auf einer Onlineplattform über Zinsszenarien testen könnte, was im Falle einer vorzeitigen Ablösung an VE auf ihn zukäme. Den Link zu einer solchen Plattform könnte die Bank bereitstellen. Kurz gesagt, bei Fairness geht es mir in diesem Zusammenhang vor allem um ein hohes Maß an Transparenz.
Sehen Sie das genauso, Herr von Heymann?
Andreas von Heymann: Grundsätzlich kann ich nur unterstreichen, was Prof. Wimmer gerade gesagt hat. Natürlich heißt fair zunächst einmal finanzmathematisch fair – und zwar für beide Seiten. Das kann man ausrechnen, das ist definiert. Jetzt muss man aber auch sehen, wer hier am Markt aufeinandertrifft. Ein Business-to-Business-Geschäft ist etwas anderes, als wenn Konsumenten auf Banken treffen. Im letztgenannten Fall hat fair noch eine andere Bedeutung, nämlich die, die man umgangssprachlich über die Finanzmathematik hinaus verwendet. Und die ist aus meiner Sicht mindestens genauso wichtig.
Natürlich heißt fair zunächst einmal finanzmatematisch fair - für beide Seiten.
Was sind aus Ihrer Sicht die größten Herausforderungen für Verbraucherschützer im Zusammenhang mit dem Thema fairer Kredit?
Prof. Dr. Konrad Wimmer: Lassen Sie mich zuerst noch mal betonen, dass man das Thema Fairness in der Tat vor allem in Richtung der Privatkunden bemüht. Das ist sicherlich der entscheidende Fokus. Denn professionelle Kunden, sprich Firmenkunden, haben in der Regel entsprechendes Know-how.
Die Herausforderungen für Verbraucherschützer sind vielfältig. Einerseits versuchen sie immer wie- der, neue gesetzliche Regelungen anzustoßen. Das dauert und ist auch politisch bisweilen problematisch. Und häufig kommen Verbraucherschützer auch zu spät. Sie erreichen den Kunden oft erst dann, wenn ein Problem bereits besteht. Die Themen Stundungen und Vorfälligkeitsentschädigung sind gute Beispiele dafür. Deshalb glaube ich, dass der eben von mir erwähnte Plattformgedanke eine gute Lösung wäre. Damit kann man sich als Kunde, eventuell unterstützt von Verbraucherschützern, schon im Vorfeld ein sehr gutes Bild machen, worauf man sich bei einem Kredit tatsächlich einlässt.
Beim Verbraucherschutz geht es mir weniger um gesetzliche Regelungen, als vielmehr um Transparenz. Wir müssen nicht immer nach dem Gesetzgeber rufen, aber diese Transparenz, die muss hergestellt werden. Die Verbraucherschützer leisten einiges dafür, aber sie haben es schwer, das Thema „fairer Kredit“ umfassend abzudecken.
Der Bankenfachverband hat schon 2010 den Kodex „Verantwortungsvolle Kreditvergabe für Verbraucher“ in Kraft gesetzt. Wie bewerten Sie diesen Kodex? Schützt er die Verbraucher wirklich?
Prof. Dr. Konrad Wimmer: Der Kodex ist sicherlich schon etwas in die Jahre gekommen, aber grundsätzlich ist er zu begrüßen. Da steht viel Vernünftiges drin. Allerdings ist er vonseiten der Banken entstanden. In Teilen geht er schon in die Richtung des fairen Kredits, aber er deckt das Thema bei Weitem nicht ab. Uns geht es hierbei ja vor allem um Transparenz. Daran sind Banken nicht immer interessiert. Also: Der Kodex ist durchaus zu begrüßen, aber das, was wir unter einem fairen Kredit verstehen, geht ein deutliches Stück darüber hinaus.
Was muss sich aus Ihrer Sicht bei den Banken noch ändern, damit ein Kredit für Kunden wirklich fair ist?
Prof. Dr. Konrad Wimmer: Man darf von Banken hier nicht allzu viel erwarten. Meiner Meinung nach wäre es wichtiger, den Kunden die Möglichkeit zu geben, sich umfassend zu informieren. Und ihnen einen leichteren Zugang zu diesen Informationen zu verschaffen. Ihnen zeigen, worauf sie zu achten haben. Auch hierfür ist eine Plattformlösung ideal.
Und an einem Punkt würde ich auch erwarten, dass sich die Banken bewegen, und zwar beim Symmetriegebot bei der Vorfälligkeitsentschädigung. Die VE fällt ja prinzipiell immer dann an, wenn der Wiederanlagezins im Vergleich zum Kreditzins gesunken ist. Wenn die Bank also bei einer vorzeitigen Ablösung einen Nachteil hätte. Gerade jetzt erleben wir aufgrund der Zinssituation häufig das Umgekehrte, , wenn sie einfach die Restschuld einfordern: Banken profitieren durch eine vorzeitige Ablösung. Daher wäre es nun folgerichtig, jedenfalls aus ökonomischer Sicht, einen Ablösebetrag zu nehmen, der unter der Restschuld liegt. Aber hier wird seitens der Banken meistens gekappt. Und das bedeutet dann Extragewinne für die Bank, die letztlich die Verbraucher belasten. Unter dem Aspekt der Fairness müsste man daher transparent machen, dass es richtig wäre, einen Ablösebetrag zu nehmen, der die Kreditrestschuld unterschreitet. Dafür kann man – im Sinne der Transparenz – nur Werbung machen, eine gesetzliche Regelung wird man nicht so ohne Weiteres schaffen können. Und genau deshalb meine ich, dass das Thema Transparenz ohne den Gesetzgeber hergestellt werden sollte und muss.
Ein fairer Kredit ist immer ein für den Kunden transparenter Kredit.
Herr von Heymann, Sie verantworten bei msg for banking die Software MARZIPAN, mit der Banken Kredite kalkulieren können. Ist für Sie ein „fairer Kredit“ überhaupt ein Thema oder eher eine akademische Diskussion?
Andreas von Heymann: Aus meiner Sicht ist das alles andere als eine akademische Diskussion, denn Kredite müssen nun mal kalkuliert werden. Und dabei kommt es darauf an, die Finanzmathematik richtig anzuwenden. Man kann natürlich diskutieren, was „fairer Kredit“ genau bedeutet – aus Sicht der Banken, aber auch aus Sicht der Verbraucherschützer – und das Ergebnis dann in Software umsetzen.

An dieser Stelle kommen wir, also die msg for banking ag, ins Spiel. Denn wir sind mit unserer Kalkulationssoftware sehr weit am Markt verbreitet, die Banken vertrauen hier auch auf uns.
Wenn man das Thema noch weiterdenkt, geht es sogar in Richtung Nachhaltigkeit und ESG. Das S in ESG steht ja bekanntlich für Social, das heißt die soziale Verantwortung im Bankgeschäft. Auch hier lohnt es sich Gedanken machen, was das genau bedeutet. Spätestens hier geht die akademische Diskussion in die Praxis über. Es wird zunehmend auch gesellschaftlich erwartet, dass sich Banken dieser Frage und Verantwortung stellen.
Das heißt, dass softwareseitig ein fairer Kredit ausdrücklich unterstützt wird?
Andreas von Heymann: Die Finanzmathematik ist erst mal so, wie sie ist – weder sozial fair noch unfair. Aber man kann eine Kalkulation natürlich so gestalten, dass sie für eine Seite attraktiver und für die andere Seite unattraktiver wird. Deshalb haben wir die Software MARZIPAN so entwickelt, dass Banken damit so kalkulieren können, wie es Verbraucherschützer präferieren beziehungsweise empfehlen. Natürlich haben Banken immer die Möglichkeit, betriebswirtschaftlich zu entscheiden, zu welchen Konditionen sie Kredite ausgeben möchten. Das ist ja auch eine geschäftspolitische Entscheidung. Aber softwareseitig stellen wir die Kalkulation so bereit, dass auch Verbraucherschützer sie unterschreiben könnten. Aus meiner Sicht sollte dies auch für die Bank attraktiv sein, da das Risiko, vor Gericht gezerrt zu werden und einen Reputationsschaden zu erleiden, sinkt. Das betrifft in MARZIPAN vor allem die Kalkulation von Verbraucherdarlehen und die Ablösekalkulation.
Der zweite Punkt ist sicherlich, weiter an dem Thema Transparenz für Verbraucher zu arbeiten, sei es durch Berechnungsprotokolle, sei es durch Informationsvideos oder dergleichen mehr. Wichtig ist, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, überhaupt beurteilen zu können, ob sie einen fairen Kredit vor sich haben oder ob sie besser eine andere Bank beziehungsweise einen anderen Bankproduktanbieter aufsuchen sollten.
Beim Verbraucherschutz geht es mir weniger um gesetzliche Regelungen, als vielmehr um Transparenz.
Damit ist schon fast die nächste Frage beantwortet, nämlich, was msg for banking für den Verbraucher in Richtung fairer Kredit leisten kann.
Andreas von Heymann: Ja, indirekt ist sie damit beantwortet. Klar, als msg for banking sind wir im klassischen B2B-Geschäft unterwegs. Das heißt, wir haben keinen direkten Bezug zu Verbrauchern. Wir liefern Software für Banken, die damit Kredite kalkulieren und den Verbrauchern anbieten. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Wir könnten natürlich schon als msg, wenn man sich jetzt moderne Ökosysteme anschaut, überlegen, ob wir bestimmte Kalkulationsfunktionen oder Transparenzfunktionen auch auf Plattformen beispielsweise Verbraucherschützern bereitstellen oder anbieten. Das ist sicherlich ein Punkt, den wir strategisch für uns noch beantworten müssen.
Was ist der Unterschied zwischen einem günstigen und einem fairen Kredit? Für Verbraucher muss der günstigste Kredit nicht immer der fairste Kredit sein ...
Andreas von Heymann: Ja, genau. Wenn wir es jetzt zu Ende diskutieren, brauchen wir, glaube ich, etwas länger. Aber klar, es ist so: Der günstigste Kredit ist nicht immer der fairste.
Ich würde die Frage wie folgt beantworten: Der Kredit muss zur Lebenslage des konkreten Kunden bestmöglich passen. Es ist schon mal fair, dass beispielsweise eine Bank nicht etwas anbietet, was nicht so richtig passt. Und das Zweite, was für mich wichtig ist, ist, dass die Verbraucher sich darauf verlassen können, von der Bank nicht über den Tisch gezogen zu werden. Also dass einfach ein berechtigt gutes Gefühl damit verbunden ist, dass das Angebot der Bank erst mal so passt. Und wenn das so ist, dann muss es nicht der günstigste Kredit sein. Er soll ja fair sein und nicht günstig. Und darauf muss man sich als Endverbraucher verlassen können.
Also auch ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Bank?
Andreas von Heymann: Genau.
Wichtig ist, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, überhaupt beurteilen zu können, ob sie einen fairen Kredit vor sich haben oder ob sie besser eine andere Bank aufsuchen sollten.
Was meinen Sie, an welchen Stellschrauben muss noch gedreht werden, um die Kreditvergabe für den Verbraucher fair beziehungsweise fairer zu gestalten?
Andreas von Heymann: Zwei Dinge würde ich da nennen. Einmal natürlich am Mindset einiger Banken. Zu sagen: Na ja, ich muss jetzt als Bank bei Verbraucherdarlehen die Rechtslage nicht unbedingt zu meinem eigenen Vorteil ausschöpfen. Sondern ich stelle mich vielleicht auf die Seite der Verbraucherschützer und sage, okay, wir machen das Spiel einfach fair. Und der zweite Punkt ist der, den Herr Prof. Wimmer vorhin schon ein paar Mal erwähnt hat: Das Thema Transparenz, Transparenz, Transparenz. Um damit die Verbraucher auf Augenhöhe zu bringen mit den Banken, weil sowohl das Bankgeschäft im Allgemeinen als auch das Zinsgeschäft im Speziellen nicht immernicht leicht zu verstehen sind. Das ist schon für Experten manchmal schwer zu durchschauen. Und hier ist sicherlich einer der größten Hebel, an dem man ansetzen kann, um das Spiel etwas fairer zu gestalten.
Gerade in Zeiten hoher Inflation und damit verbunden höherer Lebenshaltungskosten nutzen viele Haushalte den Dispokredit aus. Das ist zwar nachvollziehbar, aber ist das auch eine gute Entscheidung?
von Heymann: (lacht) Das ist meistens keine gute Entscheidung. Wir sollten den Dispokredit aber natürlich auch nicht ganz verteufeln: Sehr kurzfristig kann er eine brauchbare Entscheidung sein, weil man als Verbraucher ein bisschen Zeit gewinnt.
Aber länger als ein bis zwei Monate den Dispokredit für Lebenshaltungskosten zu belasten, ist sicherlich meist eine ganz, ganz schlechte Entscheidung. Man muss sich ja nur mal die Zinsen anschauen, die von Bankenseite dafür verlangt werden. Verbraucherschützer dürften dies ähnlich sehen. Da gibt es, auch von den Banken, bessere Produkte. Das gehört für mich übrigens auch zur Fairness, dass Banken ihre Kunden aktiv darauf hinweisen und beispielsweise empfehlen: Macht das nicht über den Dispokredit, sondern über eine andere kurzfristige ein anderes kurzfristiges Kreditprodukt, für das wir dir deutlich bessere Zinsen anbieten.
Prof. Dr. Wimmer: Das möchte ich ausdrücklich unterstreichen. Der Dispo ist natürlich immer der teuerste Kredit. Hier möchte ich noch mal Werbung für die schon oben erwähnte Portalidee machen. Weil der Kunde dort sieht, welche Alternativen er zum Dispokredit hat und das Portal eben Transparenz herstellen kann. Und ich möchte unterstreichen, dass der Anstoß für ein solches Portal und die Nutzung durch die Kunden von der Bank kommen sollte.
Eine Portallösung wäre ideal, denn dort sieht jeder Kunde, worauf er sich einlässt.
Wo sehen Sie noch Lücken in der Information zu Verbraucherdarlehen und wie können diese geschlossen werden?
Prof. Dr. Wimmer: Ich möchte an dieser Stelle nicht gleich nach dem Gesetzgeber rufen. Nehmen wir zum Beispiel das Thema Restschuldversicherung. Wir wissen, dass der Gesetzgeber das bereits mehrfach nicht konsequent gelöst hat. Aber es ist wichtig, dass der Kunde bei Abschluss einer Restschuldversicherung immer transparent sehen kann, was sie ihn tatsächlich kostet. Er muss, als Zusatzinformation, die Belastung mit dem Effektivzins erkennen können, unabhängig davon, ob der Gesetzgeber jetzt verordnet hat, unter bestimmten Voraussetzungen die Restschuldversicherung in den Effektivzins einzubeziehen oder nicht. Für den Kunden ist die Versicherung in jedem Fall eine Belastung, und er sollte sehen, wie hoch die ist. Auch dafür wäre eine Portallösung ideal, denn dort sieht jeder Kunde, worauf er sich einlässt.
Vielen Dank, meine Herren, für die interessanten Einblicke in dieses spannende Thema.
von Heymann: Sehr gerne.
Prof. Dr. Wimmer: Bitte schön, sehr gerne.
