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EU-Taxonomie 2025: Weniger Pflicht, mehr Spielraum – was Finanzunternehmen jetzt wissen müssen

Die neue Delegierte Verordnung der EU-Kommission zur Vereinfachung der Taxonomie-Berichterstattung (07/2025) ist eine Einladung, das Thema Taxonomie neu zu denken – nicht als bürokratische Last, sondern als strategisches ESG-Management-Instrument. Auch wenn die neuen Regelungen erst zum 1. Januar 2026 verpflichtend gelten, sollten Finanzunternehmen keine Zeit verlieren. Wer jetzt die Weichen stellt, kann Reporting-Prozesse verschlanken, regulatorische Risiken reduzieren und sich weiterhin als Vorreiter in der Nachhaltigkeitsberichterstattung positionieren.
15.07.25
Aufsichtsrecht, Banksteuerung, Compliance, Nachhaltigkeit, Strategie
EU-Taxonomie 2025: Weniger Pflicht, mehr Spielraum – was Finanzunternehmen jetzt wissen müssen

Die EU-Taxonomie bekommt ein Update – und es könnte das bislang Bedeutendste sein! Mit der Delegierten Verordnung vom 4. Juli 2025 kündigt die Europäische Kommission umfassende Vereinfachungen für Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen an. Insbesondere Finanzunternehmen dürfen sich auf weniger Meldeaufwand, mehr Flexibilität und praxisnahe Spielräume freuen.

Konkret soll der Änderungsentwurf drei bestehende Rechtsakte modifizieren:

  • die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 zur Offenlegung von ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten,
  • die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 zu den technischen Bewertungskriterien der Klimaziele,
  • sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 zu weiteren Umweltzielen.

Alte Welt vs. Neue Welt: Geplante Änderungen für Finanzunternehmen

Die folgende Übersicht veranschaulicht wesentliche Änderungen, die Finanzunternehmen ab 2026 im Rahmen der EU-Taxonomie erwartet. Sie stellt den Vergleich zwischen der aktuellen Praxis („Alte Welt“) und den geplanten Neuerungen („Neue Welt“) dar.

 

Neuerung Alte Welt Neue Welt (ab 2026)
Offenlegungspflicht Vollständige Offenlegung aller Aktivitäten unabhängig von deren Bedeutung Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle („de minimis“): Aktivitäten unter 10 % des KPI-Nenners können ausgelassen werden
Templates / Datenpunkte Umfangreiche, komplexe Meldebögen mit vielen Datenpunkten Vereinfachte Templates, bis zu 89 % weniger Datenpunkte
Zusammensetzung des KPI-Nenners Vollständige Einbeziehung von Exposures zu nicht berichtspflichtigen Unternehmen in den Nenner Ausnahmen möglich, v. a. für nicht berichtspflichtige Gegenparteien
Zeitpunkt der Veröffentlichung Einheitlicher Stichtag für alle KPIs Flexibilität und gestaffelte Veröffentlichung einzelner KPIs

Neuerungen im Detail

1. Weniger Pflicht durch Wesentlichkeitsschwelle („de-minimis“)

Künftig müssen Finanzunternehmen nicht mehr jede noch so kleine Position taxonomisch prüfen. Wirtschaftliche Aktivitäten oder Engagements, die zusammen weniger als 10 % des jeweiligen Nennerwertes der Taxonomie-Kennzahlen (z. B. der Green Asset Ratio) ausmachen, können von der Taxonomie-Bewertung ausgenommen werden.

2. Templates ausgedünnt – Datenpunkte um bis zu 89 % reduziert

Die Taxonomie-Berichterstattung wird künftig kompakter: Datenpunkte werden reduziert, irrelevante Angaben („0“-Werte) entfallen. Das vereinfacht die Datenverarbeitung und unterstützt automatisierte Reporting-Lösungen.

Wichtig hierbei ist: Die Erleichterungen gelten nur für die externe Offenlegung. Intern müssen Finanzunternehmen weiterhin einen vollständigen, konsistenten Datenhaushalt sicherstellen – auch zur Beantwortung von Prüfungsfragen.

3. Zusammensetzung des Nenners der KPIs – Aussagekraft Green Asset Ratio

Engagements gegenüber nicht-berichtspflichtigen Gegenparteien müssen künftig nicht mehr zwingend im Nenner berücksichtigt werden. Dadurch kann eine differenziertere Darstellung der Kennzahlen erreicht werden, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Taxonomie-Relevanz der Portfolios.

4. Veröffentlichungszeitpunkt: Opt-out für 2026-2027 möglich

Finanzunternehmen müssen bis Ende 2027 keine detaillierten Taxonomie-Kennzahlen veröffentlichen, sofern sie im Lagebericht darlegen, dass sie keine Aussagen über eine Verbindung ihrer Tätigkeiten mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung treffen. Gleichzeitig erhalten Finanzunternehmen die Möglichkeit, einzelne Kennzahlen zeitlich versetzt oder gestaffelt offenzulegen.

Strategischer Vorteil für Vorreiter

Für viele Finanzunternehmen war die Taxonomie-Berichterstattung bislang vor allem eine regulatorische Pflicht. Die nun vorgesehenen Vereinfachungen eröffnen jedoch neue Chancen:

  • Effizienzgewinne durch reduzierte Datenmengen
  • Bessere Kommunikation gegenüber Stakeholder durch klarere KPIs
  • Wettbewerbsvorteile durch frühzeitige Anpassung von Prozessen und Systemen

Zeitplan und Inkrafttreten

Die Verordnung befindet sich derzeit noch im formellen Annahmeverfahren. Nach der Veröffentlichung durch die EU-Kommission folgt eine viermonatige Prüffrist. Die neuen Regelungen gelten dann ab dem 1. Januar 2026 – sie betreffen also unmittelbar die Offenlegungspflichten für das Berichtsjahr 2025.

Handeln lohnt sich jetzt

Die neue Delegierte Verordnung der EU-Kommission zur Vereinfachung der Taxonomie-Berichterstattung (07/2025) ist eine Einladung, das Thema Taxonomie neu zu denken – nicht als bürokratische Last, sondern als strategisches ESG-Management-Instrument. Auch wenn die neuen Regelungen erst zum 1. Januar 2026 verpflichtend gelten, sollten Finanzunternehmen keine Zeit verlieren. Wer jetzt die Weichen stellt, kann Reporting-Prozesse verschlanken, regulatorische Risiken reduzieren und sich weiterhin als Vorreiter in der Nachhaltigkeitsberichterstattung positionieren.

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