Newsletter Aufsichtsrecht & Meldewesen 05/2025, Ausgabe Deutschland
Nachfolgend haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, Bundesbank, BaFin, etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Der Newsletter besteht aus drei Teilen:
Teil A – Wesentliche aufsichtliche Veröffentlichungen
Hier finden Sie alle wesentlichen Veröffentlichungen des vergangenen Monats, die für Ihr Haus zeitnah bzw. in naher Zukunft relevant werden können. Zur besseren Orientierung haben wir diesen Teil nach dem im Aufsichtsrecht bekannten 3-Säulen-Modell (Eigenmittel, MaRisk & aufsichtlicher Überprüfungsprozess sowie Offenlegung & Marktdisziplin) gegliedert und die jeweilige Veröffentlichung einer der Säulen zugeordnet. Um der Vielfalt der Themen gerecht zu werden, haben wir die bekannten drei Säulen noch um die Themenfelder Investment-Firms, Capital Markets, Non-Financial Risks sowie Meldewesen ergänzt.
Teil B – EBA Q&A
Hier haben wir für Sie alle neu veröffentlichten Antworten der EBA aus dem „EBA-Questions-&-Answers-Prozess“ thematisch aufgeführt, die sich schon heute auf Ihre bereits implementierten Prozesse und Verfahren auswirken können.
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen
Hier finden Sie die Veröffentlichungen, die wir als nicht wesentlich eingestuft haben und für die wir daher keine Zusammenfassung angefertigt haben.
msg.banking Indicator
Um Ihnen eine möglichst schnelle Einwertung zu potenziellen Auswirkungen einer jeden Veröffentlichung zu ermöglichen, unterstützen wir Sie mit unserem msg.banking Indicator.
Dieser Indicator zeigt Ihnen auf einen Blick, ob und in welchem Ausmaß die jeweilige Veröffentlichung Auswirkungen auf Ihre Eigenmittel hat, wie hoch der Umsetzungsaufwand sein wird, ob der Schwerpunkt einer Umsetzung eher im fachlichen, prozessualen oder technischen Bereich liegen wird, ob bestimmte Produkte aus unserem Hause betroffen sind bzw. unterstützen können und welche Einheiten beziehungsweise Abteilungen im Fokus der Veröffentlichung stehen werden.
Wir bitten zu beachten, dass unsere Ausführungen und Bewertungen in diesem Regulatory Newsletter unverbindlich sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für getroffene Aussagen. Für die angemessene Bewertung und Umsetzung der jeweils aufgeführten Veröffentlichung ist jedes Institut bzw. dessen Vorstand bzw. Geschäftsführer eigenverantwortlich.
Teil A – Die relevantesten Veröffentlichungen des Monats Mai 2025
Offenlegung & Marktdisziplin
| Konsultation zur Offenlegung (ESG, NACE, Equity etc.) – Meldebögen für Säule 3 | EBA |
| Künftige zentrale Offenlegung auf dem EBA Pillar 3 Data Hub | EBA |

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat ein Konsultationspapier zur weiteren Umsetzung der CRR III-Vorgaben (Schritt 2 der EBA-Roadmap) zur Säule-3-Offenlegung von Banken veröffentlicht.
Darin werden verhältnismäßige Offenlegungsanforderungen in Bezug auf ESG-bezogene Risiken, Eigenkapitalengagements und aggregierte Engagements gegenüber Schattenbanken vorgeschlagen.
Zudem setzt die EBA hierin die neuen Codes für die statistische Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten in der EU (NACE) um. Ziel der Konsultation ist die Verbesserung der Transparenz und Konsistenz der Offenlegungen in verhältnismäßiger Weise.
Insbesondere im Einklang mit dem Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Senkung der Berichterstattungskosten und zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die EBA einen proportionalen Ansatz für die ESG-Offenlegungen auf der Grundlage der Art, Größe und Komplexität der Institute entwickelt, der ab Dezember 2026 zur Anwendung kommen soll.
Folgende drei Sets quantitativer Meldebögen werden nunmehr vorgeschlagen:
- Full Set: Große, börsennotierte Institute > Templates 1-10 (Anpassungen an bestehenden Meldebögen hinsichtlich Meldefrequenz)
- Simplified Set: Andere, börsennotierte Institute / große Tochterunternehmen > Templates 1, 2 und 5A (neu)
- Essential Set: Andere, nicht börsennotierte Institute / kleine, nicht komplexe Institute (SNCI) börsennotiert oder nicht > Template 1A (neu)
Zur Erleichterung der ersten Umsetzung der neuen Anforderungen durch die Institute werden von der EBA zudem Übergangsbestimmungen konsultiert. Insbesondere für die ESG-Offenlegungen fordert die EBA für den Zeitraum, bis die jetzt konsultierten ITS anzuwenden sind, eine gewisse Flexibilität der Aufsichtsbehörden.
Zu diesem Zweck erwägt die EBA die Ausstellung eines No-Action-Letters, in dem die zuständigen Behörden aufgefordert werden, die Durchsetzung der Offenlegung bestimmter Vorlagen im Zusammenhang mit der Green Asset Ratio (GAR) und der Taxonomie-Verordnung für große und börsennotierte Institute nicht zu priorisieren; noch die Durchsetzung der Offenlegung von ESG-bezogenen Vorlagen für andere Institute.
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Der CRR III ist im neuen Artikel 434 das Mandat an die EBA zu entnehmen, die von Kreditinstituten offenzulegenden Informationen der Säule 3 künftig zentral auf ihrer Website (der EBA) zu veröffentlichen („Pillar 3 Data Hub“ oder „P3DH“).
Mithilfe der P3DH sollen Säule-3-Informationen aller EWR-Institute zentralisiert und öffentlich zugänglich gemacht werden, also sowohl die großer und anderer Institute als auch die kleiner und nicht komplexer Institute (SNCI). Die EBA wird die o. g. Angaben von den großen und anderen Instituten direkt erhalten und auf der entsprechenden Seite ihres Datenzugangsportals (EDAP) veröffentlichen. Hinsichtlich der SNCI plant die EBA (a) die erforderlichen Datenpunkte zur Befüllung der Offenlegungsvorlagen selbst zu berechnen, auf Grundlage der aufsichtlichen Meldedaten, die die SNCIs bereits regelmäßig übermitteln; und (b) diese dann entsprechend auf ihrem EDAP-Portal zu veröffentlichen (in einem speziellen P3DH-Bereich).
Die Regelungen zur P3DH werden für große und andere Institute am 30.06.2025 zur Anwendung kommen (erster Stichtag für die Offenlegung nach CRR III) und für SNCI am 31.12.2025 (deren erster Offenlegungsstichtag), um SNCI mehr Zeit für die Umsetzung der Standards einzuräumen.
Die EBA hat nun die Timeline zum Onboarding für die unterschiedlichen Gruppen von Instituten veröffentlicht und genauer beschrieben, wie der Prozess des Onboardings ablaufen soll, bzw. wie relevante Institute Zugang zur EUCLID3 Regulatory Reporting Platform (ERRP) erhalten:

Die Informationen nach Säule 3 werden damit künftig eine deutlich stärkere Rolle spielen als bisher. Denn durch die zentrale Sammlung und Bereitstellung risikorelevanter Daten von Instituten werden diese auch leichter vergleichbar und damit auch aussagekräftiger (auch für Wettbewerber).
Teil B – Veröffentlichte EBA Q&A des Monats Mai 2025
Teil C – Sonstige Veröffentlichungen des Monats Mai 2025
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Newsletter Aufsichtsrecht und Meldewesen 05/2025, Ausgabe Österreich
In der Newsletter-Ausgabe für Österreich haben wir für Sie aktuelle Veröffentlichungen verschiedener Aufsichtsinstanzen (EBA, EZB, BCBS, OeNB, FMA etc.) auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zusammengefasst und deren Auswirkungen bewertet.
Den Newsletter können Sie sich hier herunterladen.
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Andreas Mach | Vorstand | +49 173 4246995
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